Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.
​
I. Definitionen
​
-
Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
-
Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person(en).
-
Kunde. Der «Kunde» ist die Person(en), welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
-
Parteien. Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
-
Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten-)Träger (insbesondere auf Papier, USB-Stick, Computerfestplatte) oder online (insbesondere auf digitalen Cloud Speichern oder Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
​
II. Ausführung der fotografischen Arbeit
​
-
Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen.
-
Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
-
Das Aufnahme-Equipment, welches für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
-
Vorbehältlich gegensätzlich schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
-
Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als 24 Stunden vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II. 4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten) sowie einer Entschädigung. Diese bemisst sich auf Basis des vereinbarten Tarifs und beträgt 50% davon, welches für die Ausführung der Fotografische Arbeit geschuldet wäre.
-
Erfüllungsort ist in der Umgebung Sursee, Schweiz (Umkreis:15 km). Weitere Erfüllungsorte möglich gemäss schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden.
-
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist bis 7 Tage nach Erbringung der Fotografischen Arbeit zu bezahlen.
​
III. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
​
a. Im Allgemeinen
​
-
Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses vereinbarten Tarifs zu bezahlen.
-
Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
-
Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses vereinbarten Tarifs, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit zu bezahlen wäre.
-
Dem Kunden ist es untersagt, die vom Fotografen gelieferten Fotografische Arbeit in irgendeiner Form zu verändern. Auch die Bearbeitung der Bilder mittels elektronischer Bildbearbeitung ist nicht gestattet.
-
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
​
b. Rechte Dritter
​
-
Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
-
Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
-
Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.
​
IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
​
Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Sozialen Medien, Portfolios etc.
​
V. Referenzen
​
Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (z.B. Internet), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
​
VI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
​
Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
